Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Sozialgerichtsbarkeit mit der Thematik des sozialversicherungsrechtlichen Status und der damit verbundenen sozialrechtlichen Absicherung des Personenkreises der mitarbeitenden Gesellschafter sowie der Gesellschafter-Geschäftsführer in Kapitalgesellschaften. Hierbei handelt es sich um Personen, die in einer solchen Gesellschaft mit oder ohne Kapitalbeteiligung tätig sind und dafür eine Vergütung erhalten oder am Geschäftserfolg finanziell beteiligt sind.
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