Rentenfestsetzungen müssen eigentlich korrekt und richtig sein, sind es aber nicht immer. Es entspricht sozialrechtlicher Tradition, rechtswidrig belastende Verwaltungsakte auch nach Unanfechtbarkeit grundsätzlich zwingend zurückzunehmen. Insbesondere bei Rentenbescheiden haben Betroffene einen Anspruch auf Korrekturen unabhängig von eingetretener Bestandskraft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-01 |
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