Die Komplexität des Rentenrechts wird immer wieder beklagt. Besonders ist dabei ständig darauf hingewiesen worden, dass Rentenbescheide für die Rentenberechtigten unverständlich und nicht nachzuvollziehen wären. Beklagt wurde auch, dass wegen abgelaufener Zeit Versicherungsvorgänge nur schwer nachvollzogen werden können. Der Gesetzgeber hat den Klagen Rechnung getragen. In § 109 SGB VI sind die Renteninformation und die Rentenauskunft eingeführt worden. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass sich Versicherte zeitnah um fehlende rentenrechtliche Zeiten kümmern können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-01 |
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