Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen und andere Leistungen der Basisversorgung im Alter sind inzwischen regelmäßig nicht mehr mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Einstieg in eine Stufenregelung zur nachgelagerten Besteuerung hat 2005 begonnen, damals mit einem zu besteuernden Anteil von 50 Prozent der Rente. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2010 beträgt der Besteuerungsanteil bereits 60 Prozent.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: