Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen und andere Leistungen der Basisversorgung im Alter sind inzwischen regelmäßig nicht mehr mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Einstieg in eine Stufenregelung zur nachgelagerten Besteuerung hat 2005 begonnen, damals mit einem zu besteuernden Anteil von 50 Prozent der Rente. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2010 beträgt der Besteuerungsanteil bereits 60 Prozent.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-01 |
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