Die Hürden zur richtigen und vollständigen Registrierung sogenannter Alterlaubnisinhaber waren und sind manchmal hoch, machen nicht selten auch die Inanspruchnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit erforderlich. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main liegt nunmehr eine weitere richtungsweisende Entscheidung zur Registrierung von Alterlaubnisinhabern im Rechtsdienstleistungsregister vor.
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