Meiner am 11.01.1951 geborenen Mandantin B. empfahl ich im Sommer 2009, rückwirkend ab Januar 2009 regelmäßig freiwillige Mindestbeiträge zu zahlen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
• Geklärtes Konto bei einem Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung – an der Kontenklärung hatte ich mitgewirkt.
• Eine unbefristete Anerkennung als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50.
• Letztes sozialversicherungspflichtiges Entgelt am 18.4.2006, danach keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten.
• Weil nach dem 40. Lebensjahr nur für 38 Monate Pflichtbeiträge nachgewiesen waren, kam eine Altersrente für Frauen nicht in Betracht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.