Überall in Deutschland leben Personen, die viele Jahre oder manchmal fast ihr ganzes Arbeitsleben in der Schweiz und/oder in Frankreich verbracht haben. Die Zuordnung ihrer aus dem Ausland bezogenen Leistungen als Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Versorgungsbezug ist deswegen erforderlich, weil unterschiedliche Beitragssätze hierfür in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-01 |
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