Allein der Wunsch nach Rente reicht für deren Bezug bei Leistungsminderungen oftmals nicht aus. Für eine vorzeitige Altersrente fehlen häufig die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen: Wartezeit nicht erfüllt, spezielle Altersgrenzen sind noch nicht erreicht. Der Blick fällt schnell auf eine Erwerbsminderungsrente. Vor dem Hintergrund der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und des Wegfalls vieler Altersrenten (z. B. für Frauen oder nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit) werden entsprechende Anträge zunehmen. Daher ist der Fokus auf den Grundsatz „Reha vor Rente“ zu lenken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: