Allein der Wunsch nach Rente reicht für deren Bezug bei Leistungsminderungen oftmals nicht aus. Für eine vorzeitige Altersrente fehlen häufig die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen: Wartezeit nicht erfüllt, spezielle Altersgrenzen sind noch nicht erreicht. Der Blick fällt schnell auf eine Erwerbsminderungsrente. Vor dem Hintergrund der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und des Wegfalls vieler Altersrenten (z. B. für Frauen oder nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit) werden entsprechende Anträge zunehmen. Daher ist der Fokus auf den Grundsatz „Reha vor Rente“ zu lenken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-01 |
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