Das Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) ist mittlerweile knapp drei Jahre alt. Seit 2014 läuft die Evaluierungsphase. Die in der Sozialgerichtsbarkeit ursprünglich befürchtete Klagewelle ist allerdings ausgeblieben. Trotzdem ist der Zeitpunkt zu einer Bestandsaufnahme herangerückt.
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