Mit Wirkung ab 25.10.2013 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze BUK Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG – durch Art. 7 u.a. § 56a in das SGG neu eingefügt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-01 |
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