Die Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit der Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlreiche Aufgaben. Dazu gehört beispielsweise die Beurteilung der Versicherungspflicht und -freiheit ihrer Arbeitnehmer. Dazu kommen insbesondere der Abzug der Arbeitnehmeranteile vom Bruttoarbeitsentgelt, die Berechnung und die Überweisung der Beiträge zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-01 |
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