Die Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit der Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zahlreiche Aufgaben. Dazu gehört beispielsweise die Beurteilung der Versicherungspflicht und -freiheit ihrer Arbeitnehmer. Dazu kommen insbesondere der Abzug der Arbeitnehmeranteile vom Bruttoarbeitsentgelt, die Berechnung und die Überweisung der Beiträge zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
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