Die Tendenz, dass Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausüben, hat in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen. Das gilt in erster Linie für Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Werden mehrere Beschäftigungsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber wahrgenommen, gelten sie sozialversicherungsrechtlich als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-01 |
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