Es ist in dieser Zeitschrift bereits wiederholt ber das Gebhrenrecht nach dem Rechtsanwaltsvergtungsgesetz (RVG), und zwar vor und nach dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (BGBl. I S. 2586) und auch ber die Bercksichtigung von Wartezeiten berichtet worden. In Anlehnung an die Entscheidung des Schsischen Landessozialgerichts vom 8.1.2014 ist herausgestellt worden, dass Wartezeiten vor der mndlichen Verhandlung bei der Bemessung der Verfahrensgebhr nach Nr. 3102 bzw. 3103 VV RVG auer Betracht bleiben und dass sie lediglich die Abwesenheit des Anwalts vom Kanzleisitz verlngern und deshalb bei der Vergtungsbemessung ber das Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG Bercksichtigung finden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.10.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-10-01 |
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