Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind gerade in Krisenzeiten sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern sehr beliebt. Dabei wendet sich das Interesse merklich den kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern zu, für die die Arbeitgeber keine Beiträge, auch keine Pauschalbeiträge wie für geringfügig entlohnte Beschäftigte, zahlen müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-01 |
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