Beamte und vergleichbare Personen sind in der Regel in der gesamten Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung) versicherungsfrei. Das gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung. Die Sozialversicherungsfreiheit von Beamten ist darauf zurückzuführen, dass sie gegen die Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Unfall, Alter) anderweitig abgesichert sind. Diese anderweitige Absicherung erfolgt durch Beihilfe, freie Heilfürsorge und Altersversorgung. Zu beachten ist aber, dass sich die Versicherungsfreiheit von Beamten und vergleichbaren Personen aus gesonderten Vorschriften in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern (SGBs) ergibt und immer an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Ohne diese Ausnahmevorschriften würden Beamte der Versicherungspflicht unterliegen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.01.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-01-25 |
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