Jährlich stellen rund 400.000 Versicherte einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente. Doch nur 160.000 bis 180.000, also 40 bis 45 Prozent, bekommen eine solche – meist niedrige – Rente bewilligt. Im Folgenden wird zunächst beleuchtet, wie der Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten festgestellt wird. Dabei muss u.a. das verbliebene „Restleistungsvermögen“ der Antragsteller ermittelt werden. Ist das überhaupt objektiv möglich, und inwieweit fließen ungewollt subjektive Vorstellungen in solche Bewertungen ein? Und vor allem: Wie sinnvoll ist dieser Begutachtungsaufwand im Hinblick auf die zu erwartende Rente? Ersetzen Erwerbsminderungsrenten angemessen den Ausfall des Erwerbslohns oder stellt die Höhe der zu erwartenden Rente ein weiteres Problem dar? Der Autor plädiert dafür, völlig umzudenken. Der hauptsächlich mit aufwendigen und schwierigen Rentengutachten befasste sozialmedizinische Apparat sollte das Schwergewicht seiner Tätigkeiten auf eine strategische Rehabilitation – früher, systematischer, flexibler, vernetzter, arbeitsplatzbezogener, persönlichkeitsadäquater, ziel- und ergebnisorientierter – verlagern, die einen nachhaltigeren Joberhalt bewirken und damit auf längere Sicht ein besseres finanzielles Auskommen ermöglichen könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-01 |
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