Stellen Sie qualitative Unterschiede in der Informationsgewährung fest – zum Beispiel zwischen der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, den Berufsgenossenschaften oder dem GKV-Spitzenverband? So lautete eine Frage in RV Heft 2/2011, Seite 21.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-01 |
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