Jeder Arbeitnehmer der Europäischen Union hat Anspruch auf die wöchentliche Ruhezeit, auf einen bezahlten Jahresurlaub und später auf die Zahlung einer Rente, deren Dauern gemäß den einzelstaatlichen Gepflogenheiten auf dem Wege des Fortschritts in den einzelnen Staaten einander anzunähern sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-01 |
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