In rv 04.23 in der Rubrik „Aus der Praxis – Für die Praxis“ mit dem Artikel „Vorsicht – Versicherungsrechtliche Falle der besonderen Art in der Rentenversicherung“ habe ich über einen Fall der Aufhebung einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente berichtet, wonach das Landessozialgericht Baden-Württemberg die Auffassung vertrat, dass die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 43 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI nach einer Verfahrensdauer von 3 Jahren bis in die zweite Instanz nicht mehr gegeben sei.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2025.06.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-21 |
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