Eine Umfrage bei 1000 Rentnern wurde ganz überwiegend zustimmend beantwortet. Nur eine – nennen wir sie Christa G. – meinte: „Keinesfalls, der ist sehr wichtig und bringt mir Monat für Monat eine Beitragsersparnis!“ Warum das? Hier ihre Begründung: „Ich habe am 9.9.1970 erstmals eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Am 26.1.2013 habe ich meine Rente beantragt. Vom 1.1.1994 bis zum Rentenantrag war ich ununterbrochen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Und da ist der 29. Februar für mich von großer Bedeutung. Denn diesen Tag ignoriert meine Krankenkasse und bezweifelt deshalb, dass ich zu den nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V kraft Gesetzes versicherten Personen gehöre.“
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.03.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-03-01 |
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