Seit 2020 Stichwort Corona konnten Rentenbeziehende im Vorruhestand jhrlich bis zum 14fachen der Bezugsgre dazuverdienen ( 18 SGB IV), ohne die Altersrente durch Einkommensanrechnung zu kannibalisieren. 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze dann ganz entfallen. Das fhrte und fhrt vermehrt zur Nachfrage in Rentenberatungsgesprchen: Wie kann die Zusatzliquiditt aus den vorbergehend zwei Einkommensquellen Rente und Gehalt auf sptere Jahre verschoben werden, in denen nur noch die Rente zur Verfgung steht? Selbstndig Ttige, die nicht pflichtversichert sind, haben dabei unter anderem die Wahl zwischen freiwilligen Rentenbeitrgen und Zahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlgen nach 187a SGB VI (wenn sie auf 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten kommen). Mitunter stehen auch Nur-Vorruhestndler (ohne laufendes Einkommen) vor dieser Abwgung, beispielsweise nach einer Erbschaft oder wenn aus anderen Grnden das verfgbare Vermgen hoch genug und die Rente (aus Sicht der Betroffenen) zu niedrig ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2026.01.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-28 |
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