Die „Halbteilung“ des Werts der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte ist das hehre Ziel im Versorgungsausgleich, die Umsetzung dazu erfordert teils erhebliches Detailwissen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sind nicht nur Fachkenntnisse über die fünf verschiedenen Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungs-, Pensionskasse und Pensionsfonds) vonnöten, auch ein versicherungsmathematisches Know-how ist nahezu unerlässlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-01 |
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