Im Sozialgesetzbuch (SGB) hat der Gesetzgeber, nämlich der Deutsche Bundestag, genau festgelegt, wann bei abhängig Beschäftigten Versicherungspflicht und wann in Ausnahmefällen Versicherungsfreiheit vorliegt. In den allermeisten Fällen gibt es dabei in der Praxis keine Schwierigkeiten und nur wenige Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten, die für die notwendige Klarheit sorgen. Doch wie es der Zufall will: Ausgerechnet die Verwaltung des Deutschen Bundestages muss sich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vorhalten lassen, in der Vergangenheit bei bestimmten Personengruppen unzulässigerweise Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung „gespart“, mit anderen Worten gegen Gesetze, die der Deutsche Bundestag als das oberste deutsche Gesetzgebungsorgan erließ, verstoßen zu haben. Insgesamt belaufen sich die Forderungen der DRV nach Angaben der Bundestagsverwaltung mittlerweile auf insgesamt 2,44 Millionen Euro.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-01 |
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