Was zunächst die gesetzliche Krankenversicherung angeht, so sind Beiträge und Leistungen vollständig voneinander entkoppelt: „Grundlage der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung [sind] nicht die Beiträge, sondern die Mitgliedschaft.“ Charakteristikum der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, dass den einkommensbezogenen Beiträgen bei Eintritt des Versicherungsfalls bedarfsbezogene, durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses standardisierte Gesundheitsleistungen gegenüberstehen, modifiziert durch das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Einkommensstarke „zahlen“ für Versicherte mit niedrigerem Einkommensniveau mit. Der Leistungsanspruch orientiert sich am Bedarf dessen, bei dem der Versicherungsfall eintritt. Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-27 |
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