Vereinfachend-typisierend regelt das Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004, dass die Besteuerung der Rente unabhängig davon erfolgt, ob oder in welchem Umfang die Beiträge der Versicherten als Sonderausgaben begünstigt waren oder aus dem Vermögen erbracht wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-23 |
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