Wer über „Gerechtigkeit in der Rentenversicherung“ spricht, sollte seine Zuhörer gleich vorwarnen: „Gerechtigkeit“ ist kein sicherer Maßstab, an dem Funktion, Ausgestaltung und Wirkungen der gesetzlichen Rentenversicherung exakt zu messen wären. Die Frage „Was ist Gerechtigkeit?“ beschäftigt seit Generationen Philosophen und Juristen – das Ergebnis ist eine Fülle von Gerechtigkeitstheorien, um die es hier aber nicht gehen kann. Gerechtigkeit beschreibt als Ziel einen idealen Zustand des Gemeinwesens, in dem es mit dem Streben nach einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung einen angemessenen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen gibt. Die Angemessenheit des Ausgleichs ist keine feststehende, mathematisch ableitbare Größe; über sie gibt es, je nachdem, ob man zu den jeweils Gebensbetroffenen oder zu den Nehmensbetroffenen gehört, sehr unterschiedliche Auffassungen, die sich mit der Zeit auch ändern – objektive Gerechtigkeit und subjektives Gerechtigkeitsempfinden laufen meist deutlich auseinander. Zu entscheiden hat dies der demokratisch legitimierte Gesetzgeber – das Demokratieprinzip ist die Basis zur Verwirklichung der Gerechtigkeit auch innerhalb der Rentenversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-01 |
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