Man nehme die Gesetzliche Rentenversicherung, die einmal den Lebensstandard sichern sollte, die sogar für geringe Verdienste bis 1991 einen Zuschlag vorsieht, im Laufe der Jahre aber immer mehr herabgewirtschaftet wurde: durch Einschnitte bei der beruflichen und schulischen Ausbildung, die Absenkung von rentensteigernden Zeiten bei Krankheit und Arbeitslosigkeit. Bei längerfristig Arbeitslosen geschah dies letztlich noch mit einem unterstellten Verdienst von monatlich 400 Euro, später nur noch 205 Euro – bis hin zur Aberkennung als rentensteigernde Zeit. Und für alle Rentner wurde noch eine stärkere Beteiligung an den Kosten für ihre Kranken- und Pflegeversicherung gefordert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-01 |
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