Ab 15. Januar 1891 erschienen erstmals „Mitteilungen aus der Praxis der Württembergischen Invaliditäts- und Altersversicherungs-Anstalt“ mit dem Ziel, die zur Durchführung des Reichsgesetzes betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 getroffenen gesetzlichen Bestimmungen und ergangenen Ministerialverfügungen und Erlasse zu veröffentlichen. Außerdem sollte Gelegenheit geboten werden „zur Besprechung bestehender Zweifel und offener Fragen“.
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