Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für (selbständige) Lehrer ist seit Jahren ein Brennpunkt sozialversicherungsrechtlicher Unsicherheit. Mit § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI wurde eine Versicherungspflicht für selbständig tätige Lehrer, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, begründet. Doch die Definition des Lehrerbegriffs, die Behandlung von Bestandsfällen und der Umgang mit früheren Verwaltungsentscheidungen haben zu einem Flickenteppich an Auffassungen und gerichtlichen Entscheidungen geführt.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Rentenversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Rentenversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.