Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für (selbständige) Lehrer ist seit Jahren ein Brennpunkt sozialversicherungsrechtlicher Unsicherheit. Mit § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI wurde eine Versicherungspflicht für selbständig tätige Lehrer, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, begründet. Doch die Definition des Lehrerbegriffs, die Behandlung von Bestandsfällen und der Umgang mit früheren Verwaltungsentscheidungen haben zu einem Flickenteppich an Auffassungen und gerichtlichen Entscheidungen geführt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2025.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-23 |
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