Die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen haben im Vergleich zu den Pflichtversicherten zahlenmäßig kein sehr großes Gewicht. So waren 2007 lediglich 388.080 Personen freiwillig versichert. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum waren 31.491.202 Personen pflichtversichert. Trotzdem hat die freiwillige Versicherung immer eine gewisse Bedeutung gehabt, können durch sie doch Zeiten rentenrechtlich abgesichert werden, die beispielsweise zwischen Pflichtversicherungszeiten liegen und sonst nicht abgedeckt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-01 |
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