Die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen haben im Vergleich zu den Pflichtversicherten zahlenmäßig kein sehr großes Gewicht. So waren 2007 lediglich 388.080 Personen freiwillig versichert. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum waren 31.491.202 Personen pflichtversichert. Trotzdem hat die freiwillige Versicherung immer eine gewisse Bedeutung gehabt, können durch sie doch Zeiten rentenrechtlich abgesichert werden, die beispielsweise zwischen Pflichtversicherungszeiten liegen und sonst nicht abgedeckt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.