Durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) ist als Sechster Abschnitt „Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen“ in das SGB XI eingefügt worden. Er enthält als neue Vorschriften § 45 e SGB XI – Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen – und § 45 f SGB XI – Weiterentwicklung neuer Wohnformen. Die neuen Vorschriften sind gemäß Art. 16 Abs. 1 PNG am 30. Oktober 2012 in Kraft getreten.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Rentenversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Rentenversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.