F. genießt seinen Ruhestand in Deutschland. Er hat früher in Deutschland und in der Schweiz gearbeitet. Seit einigen Jahren erhält er a) von der Deutschen Rentenversicherung die Altersrente, b) von der Eidgenössischen AHV/IV die ordentliche Altersrente, c) zusätzlich aus der schweizerischen zweiten Säule (BVG) eine Pensionskassenrente. Aufgrund des deutschen Rentenbezugs ist F. bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung (= KVdR-Rentner).
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