Die Abfindung ist eine einmalige (meist Geld-) Leistung zur Ablösung von Rechtsansprüchen. In der Sozialversicherung können Ansprüche des Berechtigten in der Unfallversicherung und in der Rentenversicherung durch eine einmalige Zahlung abgefunden werden; auch im Sozialen Entschädigungsrecht als weiterer Säule der Sozialen Sicherheit können Ansprüche von Kriegs- und Wehrdienstopfern abgefunden werden.
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