Auf ein besonderes Jubiläum blickt die gesetzliche Rentenversicherung zurück: Nach dem Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 und dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 erließ der Reichstag vor 125 Jahren – am 22. Juni 1889 – das erste Gesetz zur Invaliditäts- und Altersversicherung. Eine Altersfürsorge hatte es zuvor nur im Bergbau gegeben.
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