Zwischen dem Sozialverfahrensrecht einerseits und dem materiellen Recht andererseits besteht eine permanente Abhängigkeit und Wechselwirkung. Die Qualität des Sozialverfahrensrechts kann in vielfältiger Art und Weise der Konkretisierung und Verwirklichung des materiellen Rechts dienen. Die mit dem Sozialrecht befassten Institutionen sollten sich dieser Prinzipien immer bewusst sein, um (materiell-)rechtliche Entscheidungen treffen zu können, die mit dem Sozialverfahrensrecht im Einklang stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-01 |
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