Seit dem 1. Januar 2024 müssen Rentenberaterinnen und Rentenberater sicherstellen, dass sie elektronische Dokumente von Gerichten rechtssicher empfangen können. Ab dem 1. Januar 2026 müssen einzureichende Dokumente von Rentenberaterinnen und Rentenberatern in elektronischer Form erstellt und eingereicht werden. Höchste Zeit, sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben intensiv zu beschäftigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2024.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-22 |
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