Obwohl das SGB V seit Längerem die Einführung der elektronischen Patientenakte („ePA“) vorsieht und die ePA als „Herzstück“ der Digitalisierung des Gesundheitssektors bezeichnet wird, nutzt sie gegenwärtig nur ein verschwindend geringer Bruchteil von Patienten mangels effektiver Implementierung. Auch haben große Software-Anbieter digitale, cloudbasierte Plattformen für den einrichtungsübergreifenden Austausch von Patientendaten zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern („digitale Gesundheitsplattformen“) am Markt platziert. Die an solchen digitalen Gesundheitsplattformen interessierten Arztpraxen und Kliniken, häufig in Gestalt (über-)regionaler Verbünde, müssen sich aber vor der Einführung solcher Plattformen sorgfältig über das bestehende Regelungsdickicht informieren. Der Beitrag bietet einen prägnanten Überblick über die einschlägigen Normen und gibt praktische Antworten auf typische datenschutz- und arzthaftungsrechtliche Fragen, die sich bei der Einführung solcher Plattformen über die Projektzyklen hinweg stellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2025.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-24 |
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