Der Beitrag beschäftigt sich mit Problemen der Rückforderung von Rentenleistungen nach § 118 SGB VI, die nach dem Tod des Leistungsempfängers gezahlt worden sind. Dabei wird insbesondere auf die Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts seit 2009 eingegangen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.02.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-03-22 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
