Während die Beschäftigten in den staatlichen landwirtschaftlichen Betrieben der ehem. UdSSR, den Sowchosen, den gleichen sozialversicherungspflichtigen Bestimmungen wie die Arbeiter und Angestellten, nämlich der Krankengeldverordnung, unterliegen, gelten für die Beschäftigen in den genossenschaftlichen landwirtschaftlichen Betrieben, den Kolchosen, besondere Vorschriften, und zwar einmal für leitende Bedienstete der Kolchosen und zum anderen für die gewöhnlichen Kolchosmitglieder – die Kolchosbauern.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.09.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-09-01 |
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