Die Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern ist ein ständiger Gegenstand der politischen Diskussion. Gleichzeitig werden immer wieder Klagen von Rentenbeziehern in den neuen Ländern eingereicht, in denen die Unvereinbarkeit der Gesetzeslage mit höherrangigem Recht geltend gemacht wird. Die Ursachen für die Auseinandersetzungen in der Politik, aber auch vor den Gerichten dürften nicht zuletzt in der Komplexität der Materie begründet sein. Versteht der Betroffene das Recht nicht, entsteht nur zu schnell das Gefühl, übervorteilt zu sein. Auch die Kenntnis und Berücksichtigung von konkreten, aussagekräftigen Zahlen könnten vermutlich vielfach zur Versachlichung beitragen. Im ersten Teil der folgenden Ausführungen bemüht sich der Verfasser, in einem Überblick die Historie der Rentenangleichung, die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen und ausgewählte Zahlen darzustellen. In einem zweiten Teil thematisiert er die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-01 |
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