Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform hat das Versorgungsausgleichsrecht nicht nur neu kodifiziert, sondern es auch inhaltlich weitgehend neu gestaltet. Die Kodifikation in dem neuen „Gesetz über den Versorgungsausgleich“ (VersAusglG) ist – auch sprachlich – gelungen. Es ist zwar schade, dass das Versorgungsausgleichsrecht nicht mehr Teil des BGB ist; bei mehr als 50 Paragraphen, die das neue Gesetz umfasst, ließ sich das nicht mehr machen. Es bleibt zu hoffen, dass durch seine Verselbstständigung das neue Recht nicht noch mehr als das alte zum reinen Expertenrecht wird, was der Gesetzgeber gerade vermeiden wollte.
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