Mit Wirkung ab 1.1.2012 – also zeitgleich mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze – ist in der gesetzlichen Rentenversicherung als neue Rentenart die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt worden (§ 38 SGB VI). Sie kann ohne Rentenabschläge nach Vollendung des 65. Lebensjahres, frühestens aber ab 1.1.2012, in Anspruch genommen werden, sofern die gleichfalls neu eingeführte Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist (§ 50 Abs. 5 SGB VI).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-01 |
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