Mit Wirkung ab 1.1.2012 – also zeitgleich mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze – ist in der gesetzlichen Rentenversicherung als neue Rentenart die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt worden (§ 38 SGB VI). Sie kann ohne Rentenabschläge nach Vollendung des 65. Lebensjahres, frühestens aber ab 1.1.2012, in Anspruch genommen werden, sofern die gleichfalls neu eingeführte Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist (§ 50 Abs. 5 SGB VI).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: