Der für die 18. Legislaturperiode Ende November 2013 unterzeichnete Koalitionsvertrag enthält im Kapitel 1 „Deutschlands Wirtschaft stärken“ auf Seite 25 die Vereinbarung, das so genannte Insolvenzanfechtungsrecht „im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Prüfstand zu stellen“. Die offenbar vom BMJV im Oktober 2014 hierzu vorgelegten Eckpunkte für eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts sind allerdings auf einhellige Ablehnung der bestens aufgestellten Interessengruppen der Insolvenzverwalter gestoßen und liegen deshalb seither im Giftschrank der politisch-parlamentarischen Quarantäne. Wie bei allen vorhergehenden Initiativen seit 2005 droht nun wohl wieder einmal das Aus für eine längst überfällige Reform. Der Beitrag untersucht die komplizierte Nahtstelle zwischen Insolvenzanfechtungs- und Sozialversicherungsrecht und bewertet die Chancen für eine mögliche Neuausrichtung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-26 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: