Der für die 18. Legislaturperiode Ende November 2013 unterzeichnete Koalitionsvertrag enthält im Kapitel 1 „Deutschlands Wirtschaft stärken“ auf Seite 25 die Vereinbarung, das so genannte Insolvenzanfechtungsrecht „im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Prüfstand zu stellen“. Die offenbar vom BMJV im Oktober 2014 hierzu vorgelegten Eckpunkte für eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts sind allerdings auf einhellige Ablehnung der bestens aufgestellten Interessengruppen der Insolvenzverwalter gestoßen und liegen deshalb seither im Giftschrank der politisch-parlamentarischen Quarantäne. Wie bei allen vorhergehenden Initiativen seit 2005 droht nun wohl wieder einmal das Aus für eine längst überfällige Reform. Der Beitrag untersucht die komplizierte Nahtstelle zwischen Insolvenzanfechtungs- und Sozialversicherungsrecht und bewertet die Chancen für eine mögliche Neuausrichtung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-26 |
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