Zum Jahreswechsel 2015/2016 legten die Landessozialgerichte (LSG) von Baden-Wrttemberg und Rheinland-Pfalz zwei Entscheidungen vor, die trotz sehr unterschiedlicher Sachverhalte von bedeutsamer Gleichwertigkeit und fr die Berufungsinstanz von rechtsstaatlicher Bedeutung sind. In den Verfahren werden medizinische Sachverstndigengutachten eingeholt ein Gutachten jeweils nach 106 und 109 SGG , die jeweils die Rechtsauffassung der Klger sttzen. Ohne Hinweise des Einzelrichters ber die Nichtbeachtung dieser Gutachten wird die Zustimmung zur Entscheidung ohne mndliche Verhandlung eingeholt. Obwohl die Klger darauf hingewiesen werden, dass man diese Zustimmung im Hinblick auf das Gutachtenergebnis erteilt, werden abschlgige Entscheidungen getroffen. Ohne weitere Ausfhrungen wird darauf hingewiesen, dass das Gericht den Ergebnissen der Gutachter nicht folgen knne, da sie im Gegensatz zu den Vorgutachten stnden und nicht ausreichend begrndet seien.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.02.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2363-9768 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-03-22 |
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