Am 3.12.2009 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Föderative Republik Brasilien ein Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen. Da Brasilien der wichtigste Handelspartner Deutschlands in Südamerika ist, wurde es erforderlich, dass die Regierungen Regelungen über die Versicherungspflicht für entsandte Arbeitnehmer schaffen. Aber auch im Hinblick auf die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und den Export von Leistungen bringt das Abkommen Vorteile für den erfassten Personenkreis. Zum 1.5.2013 ist das Abkommen in Kraft getreten. Es ist in vielen Punkten entsprechend den Regelungen zur sozialen Sicherheit gestaltet, die auch innerhalb der EU/EWR-Staaten sowie in der Schweiz gelten (VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. (EG) 883/2004). Einige Besonderheiten gibt es dennoch zu beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: