Durch Artikel 1 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) sind zum 1.7.2014 in drei Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherungen Änderungen wirksam geworden, die beim Versorgungsausgleich neue, aber überwiegend leicht zu beantwortende Fragen aufwerfen. Allerdings sind die Auswirkungen der Gesetzesänderung zur so genannten Mütter-Rente bei Anwärtern nicht immer schnell durchschaubar. Soweit Mindestentgeltpunkte (MEP) durch die zusätzliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (KEZ) entstehen oder wegfallen, ist zu fragen, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, auch solche Wertveränderungen im Versorgungsausgleich gerecht zu teilen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-01 |
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