Im Beratungsalltag unserer Kanzlei kommen hauptsächlich folgende Fallgruppen vor:
1. Arbeitnehmer, die ein Vorruhestandsangebot bekommen haben und eine Beratung zu den Auswirkungen auf ihr Einkommen während des Vorruhestandes und ab Rentenbeginn wünschen.
2. Unternehmen, die diese Beratung ihren Mitarbeitern anbieten.
3. Arbeitgeber, die Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von Vorruhestandsmodellen benötigen.
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