Bei der Gründung einer GmbH und ab 1. November 2008 auch der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz: UG haftungsbeschränkt) ist nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zwingend vorgeschrieben, dass die Gesellschaft wenigstens einen Geschäftsführer haben muss (§ 6 GmbHG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-01 |
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