Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.6.2014 (BGBl. I S. 787) sollen nach den Bekundungen der Gesetzesinitiatoren (Bundesregierung) das Rentensystem an die Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst und Gerechtigkeitslücken beseitigt werden. Die wichtigsten Leistungsverbesserungen in diesem neu geschnürten „Rentenpaket“ sind:
• Abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren
• Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten
• Verlängerte Kindererziehungszeit („Mütterrente“)
• Höheres Budget für Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen
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