Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Am 2. Juli 2020 hatte der Bundestag das Grundrentengesetz nach einer intensiven Debatte um die Ausgestaltung von Mindestsicherungselementen im umlagefinanzierten Äquivalenzsystem der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet. Seine Inhalte stehen seitdem fest. Im Bundesgesetzblatt wurde das Gesetz am 18. August 2020 verkündet.
Wie bei anderen Gesetzen wurde auch beim Grundrentengesetz nicht erst nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt mit den Umsetzungsmaßnahmen begonnen. Im Gegensatz zur Umsetzung vieler anderer Gesetze im Recht des SGB VI begannen die Vorbereitungen zur Einführung des Grundrentengesetzes jedoch schon sehr frühzeitig. Bereits im Jahr 2019 – nachdem die Bundesregierung im November 2019 einen Koalitionsbeschluss mit ersten Eckpunkten vorlegte – erfolgten erste Vorarbeiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2021.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-21 |
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